Sondergutachten vom Spezialisten

Sonderfahrzeug mit Sonderbehandlung? Nicht, wenn Sie unschuldig verunfallt sind. Denn dann haben Sie, wie jeder Kfz-Halter, Recht auf eine unabhängige Unfallbegutachtung.

Ob Einsatz- oder Baustellenfahrzeuge, Boote, Produktionsmaschinen, Spezial Auf- oder Umbauten, Türen, Tore und Zäune jeglicher Art – als unabhängiger Gutachter und Spezialist für Kraftfahrzeuge und technische Gerätschaften erstelle ich für Sie Unfallgutachten, die der aktuellen Rechtsprechung wie Ihren Ansprüchen gerecht werden.

leere Garage

Sondergutachten über:

  • Haftpflichtschäden
  • Vollkaskoschäden
  • Teilkaskoschäden, beispielsweise bei Vandalismus, Unwetterschäden, Marderschäden

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